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Corona-Info 65 – ab 01.03.2023

Die Corona-Verordnung wurde zum 01.03.2023 aufgehoben. Damit gelten keine Einschränkungen mehr. Für unsere Schule bedeutet das konkret:

  • Es gibt keine Testpflicht mehr.
  • Wir geben bis auf weiteres kostenlos bis zu 2 Corona-Selbsttests pro Woche aus, solange der Vorrat reicht.
  • Auch in Taxis und Bussen gilt keine Maskenpflicht mehr.

Sollte ihr Kind krank sein und Symptome habe, so sollte es wie bei jeder Krankheit zu Hause bleiben. Ebenso können Sie ihr Kind bei positiven Schnelltests weiterhin krankmelden.