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Finanzielle Unterstützung von Schülerinnen und Schülern

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, finanzielle Unterstützung im Zusammenhang mit dem Schulbesuch zu erhalten.

Bildung und Teilhabe (BuT)

Die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes stehen grundsätzlich Kindern und Jugendlichen zu, wenn im Haushalt:

  • Sozialhilfe nach dem SGB II oder SGB XII,
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG),
  • Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) oder
  • Kinderzuschlag nach dem BKGG gewährt werden.

Die Anträge für Leistungsempfänger nach dem SGB II sind beim Jobcenter Wittmund zu stellen. In den anderen Fällen beantragen Sie die Bedarfe beim Sozial- und Jugendamt des Landkreises Wittmund.

Folgende Leistungen können beantragt werden

  • Schulausflüge und Klassenfahrten 
  • Schulbedarf (Lernmaterialien)
  • Schülerbeförderungskosten
  • Lernförderung 
  • Zuschuss zum Mittagessen
  • Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres

Die Leistungen werden in der Regel als Gutscheine oder Direktzahlungen an den Anbieter erbracht.

Dabei sein

Sollten Sie keine der vorgenannten Leistungen erhalten, können Sie einen Antrag auf Gewährung von Mitteln aus dem Projekt „Dabei sein“ stellen.

Unterstützung

Sollten Sie annehmen, dass Sie Anspruch auf eine dieser Leistungen haben, sprechen Sie auch gerne unsere Sekretärin, Frau Faß an (Tel.: 04462 863400).

Auf der Internetseite des Landeskreises Wittmund können Sie sich zusätzlich informieren:

Externer Link: Bildung und Teilhabe bei Kindern und Jugendlichen (landkreis-wittmund.de)